Pflicht
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1969, Sp. 945 f


Unter P. verstehen wir die Bindung des Menschen an das sittliche Gesetz. Diese Bindung ist absolut (sie gilt für alle Menschen u. überall; sie gilt schlechthin, nicht nur unter Voraussetzung eines Zieles, das sich der Mensch selbst setzt), sie zwingt aber nicht (sie ist nicht ein Müssen, dem der Mensch nicht entrinnen kann, sondern ein Sollen, dem er sich in freier Entscheidung fügen od. entziehen kann).

Eine ungenügende Erklärung dieser Bindung sind die körperl. u. seelische Beschaffenheit des Menschen, seine Umwelt, die Tradition, Nutzen u. Schaden, Lust u. Unlust. Alle diese Dinge können nur die Erfüllung der unabhängig v. ihnen bestehenden P. fördern od. hemmen.

In der Begründung der P. kann man zwei Schichten aufzeigen:

a) Zunächst stammt sie aus dem menschl. Sein. Dem Menschen ist in seiner Eigenart angezeigt, wie er sich verhalten soll, um die Vollwirklichkeit seiner Natur zu erreichen, für die er bestimmt ist (Natürl. sittl. Gesetz). Der unbedingte Charakter der P. erklärt sich daraus, daß der Mensch unbedingt auf diese Vollwirklichkeit hingeordnet ist.

b) Die tiefsten Wurzeln der P. liegen aber in Gott, seinem Wesen u. Willen (Ewiges Gesetz). Die sittl. Forderungen der Menschennatur stammen letztl. von deren Schöpfer. Erst diese Begründung gibt der sittl. Bindung volle Tiefe u. Sicherheit (Johannes XXIII., MM 208, AAS 1961,450; PT 38, AAS 1963,226 f). Dieser Grund der P. wird dem Menschen vollkommen deutl. gemacht, wenn Gott durch seine Offenbarung Forderungen an ihn richtet.


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