Moralprinzip
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1976, Sp. 1086 f


Im Bemühen um ein sachgerechtes System ihrer Wissenschaft haben Moraltheologen immer wieder nach einem M. geforscht.


1. Sie verstehen darunter ein Grundprinzip, das die Vielfalt der sittl. Forderungen zur Einheit zusammenfaßt u. sie verständl. macht u. zu ihrer organischen lehrmäßigen Gliederung hilft. Um ein solches M. zu finden, muß man sich offenkundig auf den wesentl. Kern der christl. Sittlichkeit, wie sie von der Offenbarung aufgezeigt wird, besinnen; auf den Kern, dessen konkrete Verwirklichung alle gültigen Einzelforderungen im Auge haben, auf den sie rückverweisen u. von dem sie ihre Berechtigung herleiten. Das NT sagt eindeutig, daß den Sinn aller sittl. Weisungen die Liebe zu Gott u. mit Gott ausmacht (Mt 22,40; Röm 13,8-10; 1 Kor 13,1-3; Gal 5,14); gemäß dem NT ist daher diese Liebe als M. anzusehen.

Damit wird nicht geleugnet, daß je nach dem Gesichtspunkt, unter dem man an die Frage herangeht, auch etwas anderes sinnvoll als M. bezeichnet werden kann: der Lebensauftrag Gottes an den Menschen; das letzte Ziel, das Gott dem Menschen setzt, od. die wesentl. Bestimmung des Menschen; die Offenbarung, in der Gott dem Menschen seine Berufung kundtut; die Ehre od. Verherrlichung Gottes; die Gottebenbildlichkeit; das Reich Gottes; die Nachfolge Christi; die Seligkeit. Es handelt sich dabei immer um dasselbe christl. Leben, das unter je anderen Gesichtspunkten gezeigt wird.


2. Außer zur Bezeichnung eines solchen Grundprinzips wird der Ausfruck M.ien noch in anderen Bedeutungen verwendet, näml.

a) im Sinn von umfassenden grundsätzl. Erwägungen, wie sie im allg. od. fundamentalen Teil der Darstellung der Moraltheologie ihren Platz finden,

b) im Sinn von allg. sittl. Leisätzen, die sich aus dem wesentl. Sein des Menschen u. Christen ergeben u. verschieden abstrakt od. konkret formuliert werden können (vgl. die Principia primaria, secundaria u. remota des natürl. sittl. Gesetzes),

c) im Sinn von Regeln, mit deren Hilfe man ein bestimmtes Verhalten in unlösbaren Gewissensfällen rechtfertigen kann (principia reflexa),

d) im Sinn von Elementen, auf die in der Analyse der konkreten sittl. Handlung zu achten ist (sittl. Qualifizierung eines Verhaltens).


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