Aussperrung
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral

LChM 1969, Sp. 56


Unter A. verstehen wir die Ausschließung eines Arbeiters von der Arbeit durch den Arbeitgeber aus anderen Gründen als Arbeitsmangel. Durch sie übt der Arbeitgeber einen Druck auf den Arbeiter aus.

Gerecht u. zulässig ist sie, wenn der Arbeiter seine Pflicht nicht erfüllt od. für seine Arbeitskameraden eine Gefahr darstellt. Dem Arbeiter wird aber ein Unrecht angetan, wenn er durch sie zur Annahme ungerechter Arbeitsbedingungen gezwungen od. in Gewissensdingen genötigt werden soll.


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